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31-Jähriger: „Liegt gegen mich ein Haftbefehl vor?“ Polizist: „Ja.“ - Festnahme!

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Kurioser „Fahndungserfolg“ für die Bundespolizei im Leipziger Hauptbahnhof: Dort kam jetzt ein 31-jähriger Zwickauer vorbei, um zu fragen, ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliege. Die Beamten schauten kurz nach und bestätigten seine Vermutung: Ja, er werde von der Staatsanwalt Augsburg gesucht. „Diese hatte ihn mit einem Vollstreckungsbefehl wegen Betruges Anfang April zur Fahndung ausgeschrieben.“ Der Mann war vorher zu einer Geldstrafe von 1600 Euro oder 40 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Pech für den Zwickauer: Weil er nicht zahlen konnte, wurde er trotz seines schlechten Gewissens verhaftet und anschließend in die JVA Leipzig gebracht. Solche „Fahndungserfolge“ seien übrigens keine Seltenheit, sagte uns Bundespolizeisprecher Jens Damrau auf Nachfrage: „Das passiert öfter mal, dass hier jemand mit so einer Frage auftaucht und dann festgenommen wird.“ Schön dämlich ...