- Jetzt sitzt ein 15-jähriger Slowake doch in Untersuchungshaft. Nach seiner Freilassung am Wochenende soll er erneut Straftaten begangen haben.
15-Jährigen erst laufen lassen, jetzt U-Haft
Ein paar Stunden, mehrere Taten, am Ende ein Haftbefehl. In Chemnitz sitzt ein 15-jähriger Slowake nach mehreren Raubdelikten in Untersuchungshaft. Noch am vergangenen Wochenende war er nach ähnlichen Vorfällen zunächst wieder freigelassen worden. Am Mittwoch aber nahm die Geschichte eine neue Wendung.
Eine Serie beginnt am Nachmittag
Gegen 15 Uhr startet die Abfolge der Taten an der Zentralhaltestelle in der Rathausstraße. Ein Jugendlicher spricht einen 20-jährigen Rollstuhlfahrer an und verlangt Bargeld. Als dieser ablehnt, folgt die Drohung mit einem Messer. Der junge Mann entfernt sich. Kurz darauf geraten zwei Jungen im Alter von 13 und 15 Jahren ins Visier. Wieder geht es um Geld. Wieder fällt die Drohung mit einem Messer. Am Ende geben sie zusammen 6,50 Euro. Täter und Geschädigte steigen anschließend in einen Bus der Linie 21. Niemand wird verletzt.
Weitere Begegnungen, gleiche Masche
Nur Minuten später, gegen 15:15 Uhr, trifft es einen Zwölfjährigen an einer Bushaltestelle in der Hartmannstraße. Der Ablauf ähnelt den vorherigen Situationen. Geldforderung, Drohung, Durchsuchung des Schulranzens. Bargeld findet sich nicht. Der Junge darf gehen. Drei dieser Taten werden der Polizei erst am Abend bekannt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Tatverdächtige bereits erneut aktiv.
Eskalation am Abend
In der Straße Planitzwiese spricht der Jugendliche einen 15-Jährigen an. Diesmal bleibt es nicht bei Drohungen. Der Täter schlägt zu, hält ein Messer vor und setzt den Gleichaltrigen unter Druck. Gemeinsam gehen sie in einen Einkaufsmarkt. Dort soll der Junge Waren stehlen. Stattdessen wendet er sich an das Verkaufspersonal. Der Täter flüchtet.
Festnahme und Haftbefehl
Beamte der Operativen Einsatzgruppe beenden die Serie am Abend. Gegen 21:10 Uhr nehmen sie den 15-Jährigen in der Zietenstraße auf dem Sonnenberg fest. Ein Messer finden sie bei ihm nicht. Der Jugendliche kommt zunächst in Gewahrsam. Diesmal folgt die Entscheidung des Amtsrichters unmittelbar: Haftbefehl. Der 15-Jährige wird in Untersuchungshaft gebracht.
