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Mehrwertsteuersenkung gilt nicht für Versicherungsbeitrage
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Bis Ende des Jahres gilt ein verminderter Mehrwertsteuersatz. Dieser gilt aber nicht für alle Branchen. Die Versicherungswirtschaft ist davon ausgenommen. Das bedeutet, dass es bei den Versicherungsbeiträgen keine Änderungen gibt. Also nicht wundern, wenn Sie eine Abrechnung bekommen und dort alles beim Alten bleibt.