Symbolbild: Mark Scholz, dpa.
Kreuzfahrt wegen Corona abgesagt: Kein Schadenersatz
Wenn eine Kreuzfahrt wegen der Ausbreitung einer Pandemie absagt wird, muss der Veranstalter der Reise Urlaubern das Geld zurückzahlen. Mehr aber auch nicht.
Das hat das Amtsgericht Rostock entschieden (Az.: 47 C 59/20).
Im konkreten Fall ging es um eine Kreuzfahrt in Südostasien und Australien im Februar dieses Jahres, die eine Woche vor Reisebeginn abgesagt wurde.
Eine Reisende wollte nicht nur ihr Geld zurück, sondern zusätzlich noch Schadenersatz wegen “entgangener Urlaubsfreuden”. Die Richter wiesen das zurück.
Die Reederei begründete den Schritt mit der Ausbreitung der Corona-Pandemie. So habe ein Kreuzfahrtschiff bereits in Quarantäne gemusst, einem anderen Schiff sei das Einlaufen in mehreren asiatische Häfen verboten worden. Die Urlauberin verwies darauf, dass keine Reisewarnungen des Auswärtiges Amtes vorgelegen hätten.
Die Richter sahen das anders: Die Reederei habe zum Zeitpunkt der Absage mit einer ernsten Gefährdung rechnen müssen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise habe beeinträchtigen oder vereiteln können. Die Absage der Kreuzfahrt habe also keine Reisewarnung vorausgesetzt.
(Quelle: www.anwaltsregister.de)