Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Immobilienkäufern
Zuletzt aktualisiert:
Immobilienkäufer, die nach Vertragsunterzeichnung noch Mängel feststellen, können vom Vorbesitzer Schadensersatz verlangen. Als Grundlage dafür muss ein Kostenvoranschlag akzeptiert werden, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
(Az. V ZR 33/19)