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Autofahren: Mitschuld bei schlechter Sicht
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Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie innerhalb ihrer Sichtweite anhalten können.
Kommt es nachts zu einem Unfall mit einem Hindernis, haften sie unter Umständen sogar dann mit, wenn sie ein Pannenauto ohne Warnblinkanlage übersehen haben.
Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
(Az.: 14 U 37/20).