23.04.2012 - 18:14 Uhr   |   Finanzen

"Zu jung für den Chefposten" - Betroffene können sich wehren


Wird ein Chefposten neu besetzt und der jüngere Bewerber nur aufgrund seines Alters übergangen, kann er sich wehren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine Diskriminierung wegen des Alters. Betroffene müssen laut Experten in so einem Fall aber belegen, das ihr Alter tatsächlich der Grund ist. Zum Beispiel mit einem internen Vermerk auf der Personalakte.



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