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10.04.2012 - 12:37 Uhr   |   Reisen

Weniger Schmerzensgeld nach Motorradunfall aufgrund fehlender Schutzkleidung


Wer zum Motorradfahren keine geeignete Schutzkleidung trägt und nach einem Unfall Schmerzensgeld verlangen will, muss sich eine Mitschuld an seinen Verletzungen zurechnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Im konkreten Fall trug ein Biker zwar einen Helm, aber keine Schutzkleidung und hatte nach einem Unfall erhebliche Schürfwunden.

Az. I-1 U 137/05



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