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31.05.2012 - 13:25 Uhr   |   Finanzen

Unfall mit radfahrendem Kind: Eltern nicht immer zum Schadenersatz verpflichtet


Kommt es zwischen einem auf einem Bürgersteig radelnden fünfjährigen Kind und einem Fußgänger an einer unübersichtlichen Stelle zu einem Unfall, so sind die Eltern des Kindes in der Regel nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Auch in Begleitung eines Erwachsenen wäre ein rechtzeitiges Eingreifen an dieser Stelle nicht möglich gewesen, so die Richter.

AZ: 5 U 433/11



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