24.04.2012 - 06:00 Uhr | Geldtipp
Radfahrer haben Anspruch auf Entschädigung
Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Fahrrad nicht mehr nutzen kann, hat Anspruch auf ein Ersatzrad oder eine finanzielle Entschädigung. Das entschied das Landgericht Lübeck. Im vorliegenden Fall musste ein Radfahrer nach einem Unfall 35 Tage auf ein neues Rad warten und wollte für diesen Zeitraum entschädigt werden, zu Recht entschieden die Richter.

Kommentare: