18.04.2012 - 11:29 Uhr | Finanzen
Einkaufen auf dem Weg zur Arbeit ist kein Arbeitsunfall
Wird der Arbeitsweg zum Einkaufen unterbrochen und erleidet der Arbeitnehmer dabei einen Unfall, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Deshalb tritt auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht für den entstandenen Schaden ein. Das hat das bayrische Landessozialgericht entschieden. Im konkreten Fall war ein Rollerfahrer auf dem Supermarktparkplatz mit einem Auto zusammengestoßen.
Az: L 18 U 12/06

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